Apotheker wählt aus wirkstoffgleichen Arzneien kostengünstiges aus
Das “Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“ soll helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, indem es dem Apotheker mehr Verantwortung bei der Auswahl der Medikamente überträgt.
Laut „Aut-idem-Regelung“ (lat.: „oder dasselbe“) soll der Arzt Wirkstoff, Arzneiform und Dosierung festlegen und der Apotheker unter mehreren wirkstoffgleichen Präparaten ein kostengünstiges auswählen.
Weiterer Pluspunkt: Wenn bei der Wahl des Präparats mehr Freiheit herrscht, können Rezepte häufiger sofort eingelöst werden.
Wichtig: Kommt ein Austausch – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Frage, muss der Arzt auf dem Rezept das „Aut-idem“-Kästchen durchstreichen.
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