Kann ich eine Pflegestufe für Alzheimer beantragen? Die Pflegeversicherung soll helfen, die finanziellen Lasten, die mit einer Pflege oder Betreuung verbunden sind, zu mildern. Gelegentlich ist die Einstufung bei der Alzheimer-Erkrankung jedoch problematisch, da sich diese sehr an körperlichen Einschränkungen orientiert. Viele Kranke wirken körperlich gesund und vital, wodurch es leicht zur Unterschätzung des Hilfebedarfs kommt.
Hilfreich für eine angemessene Einstufung ist ein so genanntes Pflegetagebuch, in welchem über einige Zeit detailliert alle bei der Pflege des Kranken notwendigen Hilfeleistungen aufgezeichnet werden. Dazu gehört auch die notwendige Aufsicht und Anleitung bei den alltäglichen Verrichtungen wie das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen, Körperpflege, Mahlzeiten sowie Toilettengänge. Letztlich ist jeglicher Aufwand zur Anleitung und Motivation des Kranken anzuerkennende Pflegezeit und bei der Feststellung der Pflegestufe zu werten.
Schon zur Antragstellung sollten Sie dann ein ausführliches Gutachten des behandelnden Arztes vorlegen, aus welchem die Einschränkungen des Patienten und das Ausmaß des Hilfebedarfs hervorgehen.
Bei einer unzureichenden Einstufung sollten Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, in jedem Falle nutzen!
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre:
Die Rechte der Kranken- und Pflegeversicherten
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