Ratgeber der Verbraucherzentralen. „Patientenverfügung“: Unfall oder Krankheit können dazu führen, nicht mehr seine Wünsche äußern und Entscheidungen treffen zu können. Wer vorsorgen will, kann eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellen. (Anm.: In verschiedenen Beiträgen wurde in dieser Rubrik bereits darauf hingewiesen. Sie können diese mit der Suchfunktion des Diskussionsforums leicht auffinden.)
Der Ratgeber der Verbraucherzentralen soll helfen, sich über eigene Wünsche Klarheit zu verschaffen. Anregungen für die Willensäußerung liefern Textbausteine.
7,90 Euro
zuzügl. 2 Euro Versand- und Portokosten gegen Rechnung zu bestellen bei der Verbraucher-Zentrale NRW, Zentralversand Adersstraße 78 40215 Düsseldorf Tel.: 01805-500 14 33 Fax: 02111-38 09 235
Falls für Sie diese Information hilfreich war, freuen wir uns über eine SPENDE
Ähnliche Beiträge












